| Medizinische Notversorgung ist grundsäztlich kostenfrei! | |
| Das deutsch-ungarische Sozialhilfeabkommen ist am 01.05.2000 in Kraft getreten; demnach besteht Versicherungsschutz für alle deutschen Staatsangehörigen, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind. Als Nachweis für den in Deutschland bestehenden Versicherungsschutz sollte unbedingt vor der Einreise nach Ungarn bei der Krankenversicherung ein Auslandskrankenschein beantragt werden! | |
| Wir empfehlen dringend den zusätzlichen Abschluß einer Reisekrankenversicherung! | |
| Ausführliche Informationen, Hilfe (Adressen von deutschsprachigen Ärzten, Terminabsprachen usw.) zu Heilbehandlungen (z.Bsp. Thermalbädern, Zahnersatz, Brillen) erhalten Sie von uns am Urlaubsort. Wünschen Sie Vorabinformationen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, oder rufen Sie uns einfach an. |
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